Bürgerhaus Hausen
Unser Haus für Veranstaltungen, Tagungen und Messen
Zur Zeit findet keine Vermietung für private Feiern statt!
Bürgerhaus Hausen
Tempelhofer Straße 10
63179 Obertshausen
Tel. 06104/985220
http://www.buergerhaus-hausen.de
Anfragen zur Vermietung
Sie möchten den Großen Saal, den Kleinkunstsaal oder den
Tagungsraum Tempelhofer Str. 4 für Ihre Veranstaltung oder Feier mieten?
Richten Sie Ihre Anfrage einfach an:
Kontakt
Tel.: 06104 - 703 4111
Fax: 06104 - 703 8500
E-Mail: [email protected]
Die Ansprechpartner in der Bürgerhaus-Vermietung sind montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr sowie mittwochs von 15.00 - 18.30 Uhr erreichbar.
Private Feiern im Bürgerhaus sind nur in Absprache mit dem Restaurant Da Leone möglich.
Hier gibt es Sonderkonditionen für Miete mit Speisen und Getränken: www.da-leone.de
| ENTGELTORDNUNG DES BÜRGERHAUSES: | |
| I. Saal (inkl. Thekenfoyer) | Preis |
| Veranstaltung bis 6 Stunden | 380,00 € |
| jede weitere Veranstaltungsstunde | 60,00 € |
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Saalnutzung ganztägig und Mehrtagesveranstaltungen je Tag |
545,00 € |
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von Oktober bis April erfolgt ein Heizkostenzuschlag von Mai bis September nach Bedarf, je Veranstaltungstag von |
140,00 € |
| Für das Ein- und Ausräumen des Saales durch den Veranstalter sind 5 Stunden frei ! Jede weitere Stunde kostet | 30,00 € |
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Das Ein- und Ausräumen der Tische und Stühle obliegt dem Veranstalter unter Aufsicht des Hauspersonals. Das Ein- und Ausräumen durch städt. Personal wird nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde abgerechnet. |
49,00 € |
| Nach § 28 des Brandschutzhilfeleistungsgesetzes sind Sie gegebenenfalls verpflichtet während Ihrer Veranstaltung für den Brandschutz zu sorgen. | |
| Die Kosten gemäß Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Obertshausen werden Ihnen gesondert berechnet. | |
| Nach Absprache mit dem Ordnungsamt/der Feuerwehr bestellen wir für Sie den Brandsicherheitsdienst ! | |
| II. Kleinkunstsaal, Eingangsfoyer, Thekenfoyer und Gesellschaftsraum | |
| Veranstaltung bis 6 Stunden je Raum | 90,00 € |
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mehr als 6 Stunden, ganztägig und Mehrtagesveranstaltungen je Raum und je Tag |
150,00 € |
| von Oktober bis April erfolgt ein Heizkostenzuschlag , je Veranstaltungstag von | 30,00 € |
| von Mai bis September nach Bedarf | |
|
Hauspersonal bei Bedarf bzw. auf Wunsch des Veranstalters Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde. |
49,00 € |
| Das Ein- und Ausräumen der Tische und Stühle obliegt dem Veranstalter unter Aufsicht des Hauspersonals. Das Ein- und Ausräumen durch städtisches Personal wird nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde abgerechnet. | 49,00 € |
| III. Tagungsraum Tempelhofer Str. 4 | |
| inklusive Küchennutzung ohne Geschirr | |
| Veranstaltung bis 6 Stunden | 80,00 € |
| mehr als 6 Stunden, ganztägig (bis max. 22 Uhr) | 120,00 € |
| von Oktober bis April erfolgt ein Heizkostenzuschlag, je Veranstaltungstag von | 10,00 € |
| von Mai bis September nach Bedarf | |
| Hauspersonal bei Bedarf bzw. auf Wunsch des Veranstalters Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde. | 49,00 € |
| IV. Betriebsvorrichtungen | |
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Bühnenbeleuchtung Saal pro Veranstaltungstag – ohne Bedienung durch Technikpersonal* |
50,00 € |
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Bühnenbeleuchtung Kleinkunstsaal pro Veranstaltungstag – ohne Bedienung durch Technikpersonal* |
30,00 € |
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Verfolgerscheinwerfer pro Veranstaltungstag – ohne Bedienung durch Technikpersonal* |
20,00 € |
| Sechserscheinwerfer auf Stativ * | 30,00 € /pro Stück |
| Bodenfluter (Floorspot)* | 5,00 € /pro Stück |
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*Kurze Einweisung in die Bedienung der Geräte durch Hauspersonal inklusive |
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| Klavier pro Veranstaltungstag | 30,00 € |
| Flügel pro Veranstaltungstag (Nutzung nur im großen Saal) | 75,00 € |
| Klavier- bzw. Flügelstimmen | nach Aufwand |
| Beschallungsanlage inkl. Mikrofone pro Veranstaltungstag | 50,00 € |
| Mobile Beschallungsanlage (klein) | 30,00 € |
| Mobile Beschallungsanlage (mittel) | 50,00 € |
| Mobiles Soundsystem (Nutzung zzgl. Technikerhonorar*) | 150,00 € |
| *Techniker nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde | 49,00 € |
| Rednerpult (einfach) | 10,00 € |
| Rednerpult (elektronisch) | 40,00 € |
| Podesteinzelteile pro Veranstaltungstag: | |
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bis 10 Teile ohne Auf- und Abbau |
20,00 € |
| bis 20 Teile ohne Auf- und Abbau | 40,00 € |
| Podesteinzelteile pro Veranstaltungstag: | |
| bis 16 Teile inkl. Auf- und Abbau | 75,00 € |
| bis 32 Teile inkl. Auf- und Abbau | 150,00 € |
| Sitzreihenerhöhung inkl. Auf- und Abbau | 600,00 € |
| Stellwandsystem pro Flächenteil und Veranstaltungstag | 4,00 € |
| Fahne / Fahnenmast pro Stück und Veranstaltungstag | 5,00 € |
| Bistrotisch pro Veranstaltungstag | 5,00 € |
| Fernseher pro Veranstaltungstag (50 Zoll, LCD) | 30,00 € |
| DVD-Player, Notebook | 20,00 € |
| Flipchart | 10,00 € |
| Leinwand inkl. Stativ (1,8 x1,8m oder 2,4 x 2m) | 15,00 € |
| Leinwand (mobile Leinwand 3x3 m mit Front und Rückprotuch) | 25,00 € |
| Motorleinwand (5x3 m, nur im großen Saal) | 50,00 € |
| Beamer klein | 25,00 € |
| Beamer mittel | 50,00 € |
| Beamer groß | 100,00 € |
| Info-Tafel Foyer | 15,00 € |
| Benutzung der Thekenanlage pro Veranstaltungstag | |
| Benutzung der Thekenanlage inkl. Zapfanlage | 35,00 € |
| mit Reinigung der Zapfanlage | 70,00 € |
| Benutzung Kühlschrank oder Kühlbox pro Gerät | 6,00 € |
| Benutzung Küchenzeile ohne Geschirr pro Veranstaltungstag | 30,00 € |
| Benutzung Küchenzeile mit Geschirr pro Veranstaltungstag | 60,00 € |
| - Verlust und Bruch bei Geschirr wird gesondert berechnet - | |
| Kühlraum pro Nutzungstag | 20,00 € |
| Garderobenmarken (ohne Versicherungsleistung) | 10,00 € |
| Verlust von Garderobenmarken wird gesondert berechnet | |
| Bei Überlassung der Räumlichkeiten an einen Unternehmer und bei Überlassung von Betriebsvorrichtung in sämtlichen Fällen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich fällig. | |
| Die Räumlichkeiten sind nach der Nutzung durch den Mieter besenrein zu übergeben. | |
| Zur Entsorgung der Abfälle können Müllsäcke beim Hausmeister gegen Entgelt, entsprechend der jeweils geltenden Abfallsatzung, bezogen werden. | |
| Bei extremer Verschmutzung werden die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt | |
| V. Abweichende Vereinbarungen | |
| Von der Entgeltordnung abweichende privatrechtliche Vereinbarungen zum Mietpreis sind nichtig. | |
| VI. Stornierungen | |
| Werden die angemieteten Räume abgesagt, behält sich der Vermieter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten vor, wenn die angemieteten Räume anderweitig nicht vermietet werden können. | |
| Die Kosten betragen: Absage ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Miete, Absage ab 2 Wochen vor der Veranstaltung 100% der Miete | |
| VII. Inkrafttreten | |
| Die Entgeltordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft, gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.01.2002 außer Kraft. | |
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Obertshausen, den 15.04.2015 Der Magistrat
gez. Winter |
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Restaurant
Sie möchten einen Tisch im Bürgerhaus Restaurant reservieren?
Anfragen richten Sie bitte an Herrn Aslan, Tel.: 06104 - 71760
oder http://da-leone.de
Kultur & Veranstaltungsprogramm Obertshausen
