Bürgerhaus Hausen

Unser Haus für Veranstaltungen, Tagungen und Messen

Zur Zeit findet keine Vermietung für private Feiern statt!

Ansicht Bürgerhaus Hausen
Ansicht Bürgerhaus Hausen

Bürgerhaus Hausen

Tempelhofer Straße 10

63179 Obertshausen

Tel. 06104/985220

http://www.buergerhaus-hausen.de

 

 

Anfragen zur Vermietung

Sie möchten den Großen Saal, den Kleinkunstsaal oder den

Tagungsraum Tempelhofer Str. 4 für Ihre Veranstaltung oder Feier mieten?

Richten Sie Ihre Anfrage einfach an:

 

Kontakt

 

Tel.: 06104 - 703 4111

Fax: 06104 - 703 8500

E-Mail: [email protected]

 

Die Ansprechpartner in der Bürgerhaus-Vermietung sind montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr sowie mittwochs von 15.00 - 18.30 Uhr erreichbar.

 

 

Private Feiern im Bürgerhaus sind nur in Absprache mit dem Restaurant Da Leone möglich.

Hier gibt es Sonderkonditionen für Miete mit Speisen und Getränken: www.da-leone.de

 

 

ENTGELTORDNUNG DES BÜRGERHAUSES:  
I. Saal (inkl. Thekenfoyer) Preis
Veranstaltung bis 6 Stunden                                        380,00 €
jede weitere Veranstaltungsstunde 60,00 €
Saalnutzung ganztägig und
Mehrtagesveranstaltungen je Tag
545,00 €
von Oktober bis April erfolgt ein Heizkostenzuschlag 
von Mai bis September nach Bedarf,
je Veranstaltungstag von
140,00 €
   
Für das Ein- und Ausräumen des Saales durch den Veranstalter sind 5 Stunden frei !    Jede weitere Stunde kostet 30,00 €
Das Ein- und Ausräumen der Tische und Stühle obliegt dem Veranstalter unter Aufsicht des Hauspersonals.
Das Ein- und Ausräumen durch städt. Personal wird nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde abgerechnet.
49,00 €
   
Nach § 28 des Brandschutzhilfeleistungsgesetzes sind Sie gegebenenfalls verpflichtet während Ihrer Veranstaltung für den Brandschutz zu sorgen.  
Die Kosten gemäß Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Obertshausen werden Ihnen gesondert berechnet.  
Nach Absprache mit dem Ordnungsamt/der Feuerwehr bestellen wir für Sie den Brandsicherheitsdienst !  
   
II. Kleinkunstsaal, Eingangsfoyer, Thekenfoyer und Gesellschaftsraum  
Veranstaltung bis 6 Stunden je Raum 90,00 €
mehr als 6 Stunden, ganztägig und Mehrtagesveranstaltungen 
je Raum und je Tag
150,00 €
   
von Oktober bis April erfolgt ein Heizkostenzuschlag , je Veranstaltungstag von 30,00 €
von Mai bis September nach Bedarf  
   

Hauspersonal bei Bedarf bzw. auf Wunsch des Veranstalters

Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde.

49,00 €
   
Das Ein- und Ausräumen der Tische und Stühle obliegt dem Veranstalter unter Aufsicht des Hauspersonals. Das Ein- und Ausräumen durch städtisches Personal wird nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde abgerechnet. 49,00 € 
   
 III. Tagungsraum Tempelhofer Str. 4  
inklusive Küchennutzung ohne Geschirr  
Veranstaltung bis 6 Stunden 80,00 €
mehr als 6 Stunden, ganztägig (bis max. 22 Uhr) 120,00 €
   
von Oktober bis April erfolgt ein Heizkostenzuschlag, je Veranstaltungstag von 10,00 €
von Mai bis September nach Bedarf  
   
Hauspersonal bei Bedarf bzw. auf Wunsch des Veranstalters Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde. 49,00 €
   
IV. Betriebsvorrichtungen  
Bühnenbeleuchtung Saal pro Veranstaltungstag 
– ohne Bedienung durch Technikpersonal*
50,00 €
Bühnenbeleuchtung Kleinkunstsaal pro Veranstaltungstag  
– ohne Bedienung durch Technikpersonal*
30,00 €
Verfolgerscheinwerfer pro Veranstaltungstag  
– ohne Bedienung durch Technikpersonal*
20,00 € 
Sechserscheinwerfer auf Stativ * 30,00 € /pro Stück
Bodenfluter (Floorspot)* 5,00 € /pro Stück

*Kurze Einweisung in die Bedienung der Geräte durch Hauspersonal inklusive

 
   
Klavier pro Veranstaltungstag 30,00 €
Flügel pro Veranstaltungstag (Nutzung nur im großen Saal) 75,00 €
Klavier- bzw. Flügelstimmen nach Aufwand
Beschallungsanlage inkl. Mikrofone pro Veranstaltungstag 50,00 €
   
Mobile Beschallungsanlage (klein) 30,00 €
Mobile Beschallungsanlage (mittel) 50,00 €
Mobiles Soundsystem (Nutzung zzgl. Technikerhonorar*) 150,00 €
*Techniker nach tatsächlichem Aufwand pro Person und Stunde 49,00 €
   
Rednerpult (einfach) 10,00 €
Rednerpult (elektronisch) 40,00 €
   
Podesteinzelteile pro Veranstaltungstag:   

bis 10 Teile ohne Auf- und Abbau

20,00 €
bis 20 Teile ohne Auf- und Abbau 40,00 €
Podesteinzelteile pro Veranstaltungstag:  
bis 16 Teile inkl. Auf- und Abbau 75,00 €
bis 32 Teile inkl. Auf- und Abbau 150,00 €
Sitzreihenerhöhung inkl. Auf- und Abbau 600,00 €
   
Stellwandsystem pro Flächenteil und Veranstaltungstag 4,00 €
Fahne / Fahnenmast pro Stück und Veranstaltungstag 5,00 €
Bistrotisch pro Veranstaltungstag 5,00 €
Fernseher pro Veranstaltungstag (50 Zoll, LCD) 30,00 €
DVD-Player, Notebook 20,00 €
Flipchart 10,00 €
Leinwand inkl. Stativ (1,8 x1,8m oder 2,4 x 2m) 15,00 €
Leinwand (mobile Leinwand 3x3 m mit Front und Rückprotuch) 25,00 €
Motorleinwand (5x3 m, nur im großen Saal) 50,00 €
Beamer klein 25,00 €
Beamer mittel 50,00 €
Beamer groß 100,00 €
Info-Tafel Foyer 15,00 €
   
Benutzung der Thekenanlage pro Veranstaltungstag   
Benutzung der Thekenanlage inkl. Zapfanlage 35,00 € 
mit Reinigung der Zapfanlage  70,00 €
   
Benutzung Kühlschrank oder Kühlbox pro Gerät 6,00 €
Benutzung Küchenzeile ohne Geschirr pro Veranstaltungstag 30,00 €
Benutzung Küchenzeile mit Geschirr pro Veranstaltungstag 60,00 €
- Verlust und Bruch bei Geschirr wird gesondert berechnet -  
Kühlraum pro Nutzungstag 20,00 €
   
Garderobenmarken (ohne Versicherungsleistung) 10,00 €
Verlust von Garderobenmarken wird gesondert berechnet  
   
Bei Überlassung der Räumlichkeiten an einen Unternehmer und bei Überlassung von Betriebsvorrichtung in sämtlichen Fällen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Die Räumlichkeiten sind nach der Nutzung durch den Mieter besenrein zu übergeben.
Zur Entsorgung der Abfälle können Müllsäcke beim Hausmeister gegen Entgelt, entsprechend der jeweils geltenden Abfallsatzung, bezogen werden.
Bei extremer Verschmutzung werden die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt
   
V. Abweichende Vereinbarungen  
Von der Entgeltordnung abweichende privatrechtliche Vereinbarungen zum Mietpreis sind nichtig.  
   
VI. Stornierungen  
Werden die angemieteten Räume abgesagt, behält sich der Vermieter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten vor, wenn die angemieteten Räume anderweitig nicht vermietet werden können.
Die Kosten betragen: Absage ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Miete, Absage ab 2 Wochen vor der Veranstaltung 100% der Miete  
   
VII. Inkrafttreten  
Die Entgeltordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft, gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.01.2002 außer Kraft.
   

Obertshausen, den 15.04.2015

Der Magistrat

 

gez. Winter
Bürgermeister

 

Restaurant

Sie möchten einen Tisch im Bürgerhaus Restaurant reservieren?

Anfragen richten Sie bitte an Herrn Aslan, Tel.: 06104 - 71760

oder http://da-leone.de